Falls Sie bisher Friedhofsunterhaltungsgebühr bereits bis zum Ende der Nutzungs- / Ruhezeit
erhoben haben und dabei die Variante erstes Jahr volle Gebühr und letztes Jahr keine Gebühr
gewählt haben, gibt es ein Problem bei der Umstellung auf taggenaue Erhebung der FUG.
Taggenaue Erhebung bedeutet, dass für das erste und letzte unvollständige Jahr der Nutzungszeit
anteilig Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben wird. Für das letzte (Teil-)Jahr würde bei
einer Umstellung mitten im Erhebungszeitraum dann noch einmal FUG erhoben obwohl dieser Zeitraum
ursprünglich im ersten Jahr mit berechnet wurde.
Lösungsmöglichkeit:
Stellen Sie im Menüpunkt "Einstellungen aktueller Friedhof" auf der
Registerkarte "FUG" die globale Einstellung "Friedhofsunterhaltungsgebühr taggenau erheben?"
auf nein.
Für alle neu vergebenen Gräber, bei denen die FUG jetzt taggenau berechnet werden soll, stellen
Sie in der Gräberdatei auf der Registerkarte FUG / die Einstellung "FUG taggenau erheben ?"
auf ja.
Wie kann ich ...
... die Gebühren für den Erwerb (die Verlängerung) des Nutzungsrechtes und die Friedhofsunterhaltungsgebühren mit einem Gebührenbescheid erheben?
... die Daten für die Friedhofsunterhaltungsgebühr für jedes Grab korrekt erfassen?