Nachdem Sie die Angaben zum Erwerb bzw. zur Verlängerung des Nutzungsrechtes und zur
Friedhofsunterhaltungsgebühr in die Stammdaten des Grabes eingetragen haben, können Sie
diese mit einem Gebührenbescheid für Bestattungen (BK) zusammen erheben. Benutzen Sie dazu
nur die ersten beiden Positionen des BK-Bescheides (Nutzungsrecht und Friedhofsunterhaltungsgebühr)
und geben Sie keine Bestattungsleistungen ein.
Wie kann ich ...
... das Nutzungsrecht eines Grabes verlängern?
... ich es vermeiden, von jeden Gebührenbescheid (Friedhofsunterhaltungsgebühr)
ein zweites Exemplar zu drucken, welches in der Verwaltung verbleibt?
... die Gebühren für den Erwerb (die Verlängerung) des Nutzungsrechtes und die Friedhofsunterhaltungsgebühren mit einem Gebührenbescheid erheben?
... die Daten für die Friedhofsunterhaltungsgebühr für jedes Grab korrekt erfassen?