Das Nutzungsrecht muss verlängert werden
Verlängerungsbescheid (GSV):
Wenn Sie in der Gräbertabelle die Anzeige auf "zu verlängernde Gräber" umstellen,
werden alle Gräber angezeigt, bei denen die längste Ruhezeit eines Bestatteten
länger dauert als das Nutzungsende (Datum Nutzungsende) des Grabes. Die
Nutzungszeit dieser Gräber muss verlängert werden. Für diese Gräber kann über
Die gleichen Druckmöglichkeiten für ein einzelnes Grab haben Sie auch über die
Stammdatenbearbeitung der Gräber-Datei. Rufen Sie ein Grab zum Bearbeiten auf
und wählen Sie die Registerkarte "Grabnutzung". Über die Drucken-Funktionen
am unteren Fensterrand erreichen Sie das gleiche Formular.
Das Nutzungsrecht kann verlängert werden
Wenn Sie in der Gräbertabelle die Anzeige auf "abgelaufene Gräber" umstellen,
werden alle Gräber angezeigt, bei denen die Nutzungszeit abgelaufen ist
(das Grab könnte eingeebnet werden). Für diese Gräber kann über
Verlängerungsmitteilung:
Diese Mitteilung zum Ablauf des Nutzungsrechtes ist für Gräber vorgesehen,
die verlängert werden können. Die Nutzungszeit des Grabes ist eigentlich
abgelaufen und das Grab könnte eingeebnet werden. Der Inhaber wird über die
Alternative Verlängerung oder Einebnung informiert und kann über den
mitgedruckten Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechtes / Rückgabe der
Grabstätte die Friedhofsverwaltung über seine Entscheidung informieren.
Die Verlängerungsmitteilung ist ein reines Informationsschreiben)
Verlängerungsangebot (GAV):
Dieser Gebührenbescheid ist für Gräber vorgesehen, die verlängert werden können.
Die Nutzungszeit des Grabes ist eigentlich abgelaufen und das Grab könnte
eingeebnet werden. Dem Inhaber wird eine freiwillige Verlängerung der Nutzung
in Form eines Gebührenbescheides angeboten. Gräber, die ein Verlängerungsangebot
erhalten haben, werden intern gekennzeichnet.
Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr wird das Nutzungsrecht verlängert
(d.h. bei Buchung des Zahlungseinganges wird automatisch auch die Verlängerung
der Nutzungszeit in den Stammdaten des Grabes durchgeführt !)
Die gleichen Druckmöglichkeiten für ein einzelnes Grab haben Sie auch über die
Stammdatenbearbeitung der Gräber-Datei. Rufen Sie ein Grab zum Bearbeiten auf
und wählen Sie die Registerkarte "Grabnutzung". Über die Drucken-Funktionen
am unteren Fensterrand erreichen Sie die gleichen Formulare.
Verlängerung bei einer neuen Bestattung
Rufen Sie die Stammdaten das bereits vorhandenen Grabes auf. Aktualisieren Sie die
gespeicherten Anschriften und wechseln Sie dann auf die Registerkarte "Bestattete".
Mit "Hinzufügen" können Sie die Daten der/des Bestatteten eingeben. Vermutlich werden
Sie von PC-FRIEDHOF zur Verlängerung der Nutzungszeit aufgefordert. Sie werden auf
die Registerkarte "Grabnutz." geleitet. Hier können Sie mit Hilfe der Schaltfläche
"Nutzungsrecht verlängern" dialoggesteuert das Nutzungsrecht bis zum Ende der Ruhezeit
des Bestatteten verlängern.
Sofortige Verlängerung (z.B. bei Vorsprache in Friedhofsverwaltung und Barzahlung)
Rufen Sie die Stammdaten das bereits vorhandenen Grabes auf. Überprüfen Sie die
gespeicherten Anschriften und wechseln Sie dann auf die Registerkarte "Grabnutz.".
Hier können Sie mit Hilfe der Schaltfläche "Nutzungsrecht verlängern"
dialoggesteuert das Nutzungsrecht verlängern.
Wie kann ich ...
... die Gebühren für den Erwerb (die Verlängerung) des Nutzungsrechtes und die Friedhofsunterhaltungsgebühren mit einem Gebührenbescheid erheben?
"Grabnutzung / Druck Bescheide (Serienbrief) / Verlängerungsbescheid (GSV)"
ein entsprechender Gebührenbescheid gedruckt werden.
Gräber, die einen Verlängerungsbescheid erhalten haben, werden intern gekennzeichnet.
Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr wird das Nutzungsrecht verlängert
(d.h. bei Buchung des Zahlungseinganges wird automatisch auch die Verlängerung
der Nutzungszeit in den Stammdaten des Grabes durchgeführt !)
"Grabnutzung / Druck Bescheide (Serienbrief) / Verlängerungsmitteilung" bzw.über
"Grabnutzung / Druck Bescheide (Serienbrief) / Verlängerungsangebot (GAV)"
ein entsprechender Bescheid gedruckt werden.
Beim Erstellen des Gebührenbescheides für Bestattung (BK) werden die Gebühren für
die Verlängerung des Nutzungsrechtes mit erhoben.
Wählen Sie am unteren Rand der Registerkarte bei Drucken die Option
"Gebührenbescheid (GPE/GPV)" und klicken Sie dann auf "Drucken".
Wählen Sie ein Druckformular für den Gebührenbescheid Verlängerung
Nutzungsrecht (GPV) und drucken Sie den Gebührenbescheid. Buchen Sie anschließend den
Zahlungseingang und drucken Sie die Quittung.
... ein Grab freigeben und wieder neu vergeben?