Die Stücklistenfunktion ermöglicht es Ihnen, beim Erstellen eines Gebührenbescheides
für Bestattungen (BK) oder für Verwaltungsgebühren (RH) eine Hauptposition hinzuzufügen,
die aus mehreren Einzelpositionen besteht. Auf dem Gebührenbescheid (oder dem Angebot)
wird nur die Hauptposition gedruckt. Dabei wird als Text der Text der Hauptposition und
als Gebühr die Summe der Gebühren der zugehörigen Einzelpositionen verwendet.
Beim Buchen von Zahlungseingängen wird der gezahlte Betrag anteilmäßig auf die
Haushaltstellen der Einzelpositionen aufgeteilt.
Details:
Wenn Sie eine neue Leistung in die Datei der hoheitlichen Leistungen hinzufügen, können
Sie entscheiden, ob es sich um die Hauptposition einer Stückliste oder um eine
Standardposition handelt. Bei Stücklistenhauptpositionen kann keine Gebühr gespeichert
werden sondern nur der Text der Position und bis zu 9 Leistungsnummern und Mengen von
bereits vorhandenen hoheitlichen Leistungen (Standardpositionen).
Wenn Sie dann beim Erstellen eines Gebührenbescheides eine Hauptposition (Stückliste)
hinzufügen, werden alle zugehörigen Einzelpositionen und die Hauptposition in den
Gebührenbescheid übertragen. Alle hinzugefügten Positionen werden als Stückliste markiert
(blau dargestellt) und in der Spalte STL mit E als Einzelposition oder H als
Hauptposition gekennzeichnet.
Sie können jetzt u.a. noch folgende Änderungen an dieser
Stückliste vornehmen:
- den Text der Hauptposition der Stückliste anpassen (dieser Text wird gedruckt),
- Die Mengen, Beträge, Haushaltstellen und Rücklagebuchungseinstellungen der
Einzelpositionen der Stückliste ändern (diese Informationen werden beim
Buchen von Zahlungseingängen ausgewertet),
- im Gebührenbescheid BK die ersten beiden "Sonderpositionen" (Nutzungsrecht und FUG)
durch anklicken des Feldes STL in eine Stückliste einbeziehen,
- Standardpositionen zu Einzelpositionen einer Stückliste umwandeln,
- Einzelpositionen aus der Stückliste entfernen und zu Standardpositionen umwandeln, u.s.w.
In einem Gebührenbescheid können mehrere Stücklisten vorhanden sein. Wenn nach der letzten
Einzelposition einer Stückliste keine Hauptposition mehr vorhanden ist, wird vom Programm
beim Speichern des Bescheides automatisch eine Stücklistenhauptposition erzeugt.
Beim Druck des Gebührenbescheids (des Angebots) wird nur die Hauptposition einer Stückliste
gedruckt. Dabei wird als Text der Text der Hauptposition und als Gebühr die Summe der
Gebühren der zugehörigen Einzelpositionen verwendet. Beim Buchen von Zahlungseingängen
wird der gezahlte Betrag anteilmäßig auf die Haushaltstellen der Einzelpositionen aufgeteilt.
Verwendungszweck:
Sie können mit der Stücklistenfunktion zusammengefasste Positionen erzeugen, z.B. Gebühren
für einheitlich gestaltete Reihengräber. Diese bestehen intern aus verschiedenen Leistungen
(z.B. Grabnutzungsgebühr, Friedhofsunterhaltungsgebühr, Bestattungsgebühr, Grabpflegeleistungen),
die auch unterschiedlich verbucht werden müssen. Nach außen soll auf dem Gebührenbescheid / dem
Angebot aber nur eine Position erscheinen, die die gesamte Leistung beinhaltet.
Beim Gebührenbescheid Bestattung (BK) können die ersten beiden "Sonderpositionen" (Nutzungsrecht
und FUG) durch anklicken des Feldes STL ebenfalls in eine Stückliste einbezogen werden.