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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

a) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, daß etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

b) Gegenstand dieser Bedingungen ist der Verkauf jeglicher von uns vertriebenen Geräte (Hardware) nebst allem Zubehör sowie aller Standardsoftware einschließlich Betriebssysteme.

2. Angebote und Vertragsabschluss

a) Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt oder bestätigt sind. An die in unseren Angeboten enthaltenen Preise halten wir uns 14 Tage nach Datum der Angebotsabgabe gebunden.

b) Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder -ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder Erklärungen werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

3. Anwendungstechnische Beratung

a) Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Bedienungsanleitungen etc. der Hersteller bezieht, sind für uns nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir dieses im Auftrag oder Kaufvertrag schriftlich erklärt haben.

b) Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion miteinander von Hard- und Softwarebestandteilen haften wir nur, wenn deren Zusammenstellung von uns ausdrücklich schriftlich empfohlen und zugesichert ist. Die gemeinsame Auflistung auf Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen etc. beinhaltet keine Zusicherung in diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist.

c) Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses und bei der Auslieferung dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechtes, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist und ein ausdrücklicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.

4. Gewährleistung und Haftung

a) Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware bzw. Programme schriftlich geltend zu machen. Im Falle von Beanstandungen ist auf unseren Wunsch die Lieferung in der Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und gegebenenfalls des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns einzusenden.

b) Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entspr. Ware. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, beginnend mit der Lieferung an den Vertragspartner. Eventuelle längere Garantiezeiten einzelner Hersteller werden an unsere Kunden weitergegeben. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren beträgt maximal 12 Monate. Auf Verschleißteile und Verbrauchsmaterial besteht kein Gewährleistungsanspruch. Ein Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn ein Fabrikationsfehler vorliegt. Durch die Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf.

c) Wir übernehmen bei Softwarelieferungen keine Gewähr für die absolute Fehlerfreiheit und den unterbrechungsfreien Ablauf der Programme. Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret gelieferten Programm. Wir haben das Recht auf sofortigen Umtausch des Programmes gegen eine verbesserte und gegebenenfalls erweiterte Version. Ist dieses nicht möglich oder erfolglos, liefern wir dem Kunden ein Produkt mindestens gleicher Güte und Funktionsweise. Bei Mängeln an Standardhardware gilt entsprechendes, sofern der Mangel nicht durch einfachen Austausch von Bauteilen zu beheben ist. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft.

d) Führen Austausch- oder Nachbesserungsversuche im vorgenannten Sinne binnen angemessener Frist nicht zum Erfolg, leben die gesetzlichen Rechte des Käufers auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche an einem Systemteil geltend, hat dieses grundsätzlich keinen Einfluß auf die weiteren mit uns abgeschlossenen Verträge, sofern für den defekten Teil kompatible Austauschwaren lieferbar sind.

e) Wir haften nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn unserer Arbeiten bzw. vor Versendung fehlerhafter Hard- und Softwareteile an uns eine komplette Datensicherung vorzunehmen.

f) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer nicht von uns genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen von Personal vornehmen läßt, das nicht von uns oder dem Hersteller autorisiert ist, es sei denn, der Käufer weist nach, daß eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist. Während der Gewährleistungsfrist sowie des Bestehens eines Wartungs- oder Pflegevertrages hat der Käufer nur fabrikneue Daten- träger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von uns vertriebenen Qualitätsniveau entspricht. Die Gewährleistungsansprüche entfallen ebenfalls, wenn ein auf den Geräten angebrachtes Garantiesiegel beschädigt oder entfernt wurde. Der Kunde besitzt jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, daß bei der Beschädigung des Siegels lediglich zugelassene Originalbauteile installiert und sonstwie Schäden von ihm nicht verursacht worden sind.

g) Standard-Software ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, soweit die Originalverpackung geöffnet wurde.

h) Wir haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet werden muß. Für Verschulden von Erfüllungsgehilfen auch aus grober Fahrlässigkeit haften wir nicht gegenüber Kaufleuten, sofern keine entgegenstehende Branchenübung besteht.

 

5. Lieferfristen

a) Angaben bezüglich etwaiger Lieferfristen sind unverbindlich, wir übernehmen hierfür keine Gewähr. Lieferfristen können jedoch verbindlich vereinbart werden, hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt und anderer unabwendbarer Ereignisse. Sofern sich aufgrund derartiger Ereignisse die Ausführung des Auftrages als unmöglich erweist, sind wir darüberhinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Vertragspartner uns schadenersatzpflichtig machen kann. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Geschäft verlassen hat.

b) Eine Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen und Vertragsmodalitäten erzielt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten - gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt - befreien uns von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

c) Etwaige Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft nicht eingehaltenen Lieferfristen hat der Kunde glaubhaft zu machen. Diese beschränken sich höchstens auf den Kaufpreis des Gerätes oder Teils, das wegen nicht recht- zeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.

d) Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne daß es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.

6. Gefahrenübergang

a) Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs von durch uns gelieferten Waren geht mit der Absendung bei uns auf den Empfänger über, auch bei frachtfreier Lieferung. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen, eingetretene Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen.

b) Die Gefahr des zufälligen Untergangs einer Sache bei Rücklieferung aufgrund eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts, Wandlung oder ähnlicher Gestaltungsrechte trägt der Rücksender, der Rücktritt wird durch den zufälligen Untergang ausgeschlossen.

7. Besondere Zahlungsbedingungen

a) Der Käufer kann nur aufrechnen mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zahlungsbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis.

b) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, die nach Vertragsabschluß aufgetreten sind, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

c) Reparatur- und Werkstattaufträge sind grundsätzlich zahlbar sofort netto gegen Erhalt der Ware. Wir sind berechtigt, die Herausgabe bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Kostenvoranschläge für Reparaturen werden gesondert in Rechnung gestellt.

d) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, können wir einen pauschalierten Verzugsschaden in Form von 5 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank verlangen, sofern uns kein nachweisbar höherer Schaden entsteht. Das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, daß uns ein Schaden oder Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder daß der Schaden geringer ist.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Alle gelieferten Waren und Programme bleiben solange unser Eigentum, bis der Kunde alle aus unserer Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat.

b) Der Kunde hat die Waren bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu bewahren. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Waren insbesondere nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden.

Auf Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über Bestand und Aufbewahrungsort der in unserem Eigentum stehenden Waren oder Programme zu geben sowie eventuelle Abnehmer vom Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen.

c) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Wir sind berechtigt, über die heraus- verlangte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Käufer binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern.

d) Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen gelten die Eigentumsvorbehalte des Lizenzgebers. Für den Fall des Rücktritts und der Rücknahme von Vorbehaltsware hat der Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten ist.

9. Preise und Zahlung

a) Alle Preise verstehen sich ab Lager. Die Preise für Waren und Geräte schließen die Kosten für übliche Verpackung ein.

b) Eine Anlieferung und Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal erfolgt auf gesonderte Rechnung zu Lasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

c) Bei Beratungen in Fragen der Hard- und Software, die über reine Produktinformationen hinausgehen (insbesondere Systemberatung), wird bei Nicht-Zustandekommen eines Kaufvertrages ein Betrag in Höhe von 5% der im Angebot stehenden Hard- und Softwarepreise als Beratungshonorar fällig.

10. Schlussbestimmungen

a) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Der Kunde und wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
b) Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferung ist der Geschäftssitz unseres Unternehmens.
c) Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz unseres Unternehmens zuständige Gericht.



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